Für Kleingartenverbände und -vereine


Vereins-Haftpflichtversicherung

 

Versicherungsschutz im Gruppenvertrag


Die Vereins-Haftpflichtversicherung schützt den Verein im Falle der Inanspruchnahme auf Schadenersatz. Sie gewährt Versicherungsschutz in Form der Abwehr unbegründeter oder Zahlung begründeter Schadenersatzansprüche.

 

 

Beispiele
Mögliche Beispiele von Haftpflichtschäden sind Glätteunfall, Sachschäden, Spielplatzunfall in Folge einer schuldhaften Verletzung der dem Verein obliegenden Verkehrssicherungspflicht.

Formulare & Anträge

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Merkblatt über die Haftpflichtversicherung
für Kleingartenverbände und -vereine sowie deren Mitgliedern aus der satzungsgemäßen Betätigung im Interesse und Zwecke des versicherten Vereins bei Vereinsveranstaltungen im Bereich des Landesverbandes
Vereinshaftpflicht-Merkblatt_85.01_12.20
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Schadenmeldung
zur Vereins-Haftpflichtversicherung
Allgemein Haftpflicht 10.22.pdf
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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Vermögensschäden kommen sehr häufig vor und sind nach der Definition diejenigen Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind noch sich aus solchen herleiten.

 

Beispiele
Fehler bei einer Veranstaltungsvorbereitung, falsche Auskünfte bzgl. behördlicher Auflagen, fehlerhafte Berechnung eines Lauben- oder Parzellenwertes, Verjähren lassen von Forderungen, persönliche Haftung der Vorstände aufgrund Abgabenordung (AO)

Formulare & Anträge

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Antrag und Merkblatt
über die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Mitgliedsverbände und -vereine des Landesverbandes
VSH-Merkblatt_99.01_12.2024.pdf
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FOAA

Feuerobligatorische Versicherung der Aufräumungs- und Abbruchkosten nach einem Brandschaden der Laube

 

Mit dieser Versicherung, welche nur Vereine abschließen können, schafft der KVD und der LSK eine Möglichkeit, dass der Verein auch leerstehende bzw. nicht versicherte Lauben/Parzellen gegen Feuer (Aufräumungs- und Abbruchkosten nach einem Brandschaden) versichern kann.

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Merkblatt
FOAA-Merkblatt_Sachsen_05-25.pdf
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Antrag
FOAA-VS Antrag-2025.pdf
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Unfallversicherung bei Gemeinschaftsarbeit

Der Verein kann über diesen Vertrag seine Mitglieder gegen die Folgen eines Unfalls (Personenschäden) bei einem organisierten Arbeitseinsatz im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit absichern.

Formulare & Anträge

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Merkblatt zur Kollektiv-Unfallversicherung
Gemeinschaftsarbeit und für Hilfen in Vereinshäusern
Kollektiv-UV-Merkblatt_99.01_12.2024.pdf
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Antrag zur Kollektiv-Unfallversicherung
Gemeinschaftsarbeit und für Hilfen in Vereinshäusern
KollektivUnfall-Antrag.pdf
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Die Vereinsheimversicherung

Gebäude- und Inventar-Versicherung
Versichert werden sowohl bewirtschaftete als auch unbewirtschaftete Vereins- und Spartenheime gegen die Gefahren:
Feuer,

  • Einbruch-Diebstahl,
  • Vandalismus,
  • Leitungswasser,
  • Sturm/Hagel
  • Glasbruch

Gaststätten-Haftpflicht-Versicherung bei Bewirtschaftung durch Pächter als öffentliche Gaststätte erforderlich.

Bei Rückfragen zur Vereinsheimversicherung
wenden Sie sich an:
Verwaltungstelle für Kleingarten-Versicherungen im LSK
Loschwitzer Str. 42, 01309 Dresden
Tel. 0351 / 268 31 10
E-Mail: [email protected]


Vereins-Rechtsschutzversicherung

bietet dem Verein Versicherungsschutz für:

  • Vereins-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Straf-/Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz

Grundstücks-Rechtsschutz
für den Verein als Grundstückspächter und -verpächter