Versicherungsschutz im Gruppenvertrag
Die Vereins-Haftpflichtversicherung schützt den Verein im Falle der Inanspruchnahme auf Schadenersatz. Sie gewährt Versicherungsschutz in Form der Abwehr unbegründeter oder
Zahlung begründeter Schadenersatzansprüche.
Beispiele
Mögliche Beispiele von Haftpflichtschäden sind Glätteunfall, Sachschäden, Spielplatzunfall in Folge einer schuldhaften Verletzung der dem Verein obliegenden Verkehrssicherungspflicht.
Vermögensschäden kommen sehr häufig vor und sind nach der Definition diejenigen Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind noch sich aus solchen herleiten.
Beispiele
Fehler bei einer Veranstaltungsvorbereitung, falsche Auskünfte bzgl. behördlicher Auflagen, fehlerhafte Berechnung eines Lauben- oder Parzellenwertes, Verjähren lassen von Forderungen,
persönliche Haftung der Vorstände aufgrund Abgabenordung (AO)
Feuerobligatorische Versicherung der Aufräumungs- und Abbruchkosten nach einem Brandschaden der Laube
Mit dieser Versicherung, welche nur Vereine abschließen können, schafft der KVD und der LSK eine Möglichkeit, dass der Verein auch leerstehende bzw. nicht versicherte Lauben/Parzellen gegen Feuer (Aufräumungs- und Abbruchkosten nach einem Brandschaden) versichern kann.
Der Verein kann über diesen Vertrag seine Mitglieder gegen die Folgen eines Unfalls (Personenschäden) bei einem organisierten Arbeitseinsatz im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit absichern.
Gebäude- und Inventar-Versicherung
Versichert werden sowohl bewirtschaftete als auch unbewirtschaftete Vereins- und Spartenheime gegen die Gefahren:
Feuer,
Gaststätten-Haftpflicht-Versicherung bei Bewirtschaftung durch Pächter als öffentliche Gaststätte erforderlich.
Bei Rückfragen zur Vereinsheimversicherung
wenden Sie sich an:
Verwaltungstelle für Kleingarten-Versicherungen im LSK
Loschwitzer Str. 42, 01309 Dresden
Tel. 0351 / 268 31 10
E-Mail: [email protected]
bietet dem Verein Versicherungsschutz für:
Grundstücks-Rechtsschutz
für den Verein als Grundstückspächter und -verpächter