Zweites Drittel – Hobbygarten und Erholung

 

Erholung im Sinne des Bundeskleingartengesetzes ist die gärtnerische Betätigung an frischer Luft, Ruhe und Entspannung. Hier können wir uns an der Blütenvielfalt unseres Steingartens oder an Rabatten erfreuen. Es können niedrigwachsende Ziergehölze und Sträucher angepflanzt werden (bis 2,5 m hoch). Dabei sollten wir vor allem auf einheimische Arten achten, die Nahrungsgrundlage oder Niststätte für unsere Gartenvögel und Insekten sind. Ein als Feuchtbiotop angelegter Gartenteich, Nistmöglichkeiten für Wildbienen, Lebensräume für Eidechsen oder andere Kleintiere können, oder besser noch sollten in keinem Garten fehlen. Unsere Kinder dürfen wir bei der Gartengestaltung nicht vergessen. Für diese können wir in unseren Garten kleine Spielgelegenheiten wie ein Sandkasten, eine kleine Schaukel oder ein kleines Spielhaus einrichten. In den warmen Monaten kann auch ein Kinderplanschbecken aufgestellt werden. Spielgeräte wie große Trampoline oder Tischtennisplatten gehören nicht in den Kleingarten. Statt Rasenflächen sollten lieber wertvolle Wiesenbereiche angelegt werden, auf denen Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten Lebensraum finden können.

 

 

 

 

 

 

 

Was gehört nun zum Bereich Hobby und Erholungsgarten?

 

 

 

  • Steingartenflächen
  • Blumen
  • Flächen mit mehrjährigen Kräutern
  • Ziergehölze
  • Biotope, Gartenteiche
  • Wiesenflächen