Bebaute Fläche

Bebaute Fläche

 

 

 

Hier geht es um die Bebauung im Kleingarten. Wir sollten uns immer darüber im Klaren sein, dass wir uns bauplanerisch im Außenbereich befinden. Das bedeutet, dass das Errichten von baulichen Anlagen, bis auf wenige Ausnahmen, grundsätzlich verboten ist.

 

Das Bundeskleingartengesetz räumt uns die Möglichkeit ein, ein funktionsbezogenes Gebäude (Gartenlaube) mit einer maximalen Grundfläche von 24 m² inklusive überdachtem Freisitz zu errichten, das von seiner Ausstattung nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet ist. Also müssen wir bei der Planung und Errichtung darauf achten, dass wir die Abstellmöglichkeit für unsere Gartengeräte und die Toilettenmöglichkeit mit in das Gebäude integrieren.

 

Falls wir bei unserem Laubenbau die zulässige Grundfläche ausgeschöpft haben, dürfen wir unsere Terrasse oder den Freisitz nur mit einer mobilen Überdachung versehen, die wir beim Verlassen des Gartens wieder einfahren oder schließen.

Zu den baulichen Anlagen gehören neben der Laube auch die Terrasse und die befestigten Wege. Bei den Wegen ist auf eine Versieglung zu verzichten. Geschütteter Beton ist als Weg oder für die Fixierung von Borden nicht zulässig.

Was gehört nun zur Bebauung im Kleingarten:

 

  • Gartenlaube
  • Terrasse
  • Wege
  • Spielmöglichkeit für Kinder