Natürlich ist für das Aufstellen von kleinen Hochbeeten, wie sie von Supermärkten in Werbeprospekten angeboten werden, keine Genehmigung erforderlich. Diese sind aufgrund ihres geringen Fassungsvermögens und der damit verbundenen schnellen Austrocknung des Substrates höchstens für Balkone jedoch nicht für Gärten geeignet.
Hochbeete, auf denen Gemüse oder andere Gartenbauerzeugnisse angebaut werden sollen, sind nur ab einer Größe von mindestes einem Quadratmeter zu empfehlen. Die Entscheidung ein oder mehrere
Hochbeete anzulegen wird ist oft von der gesundheitlichen Situation des Kleingärtners geprägt. Hier sind vor allem Probleme beim Bücken, Hocken oder Knieen ursächlich.
Also sollten nutzbringende Hochbeete über eine Höhe von mindestes 80 cm verfügen. Ein zu empfehlendes Hochbeet mit den Maßen vom 2,0 x 1,0 x 0,8 hat ein Fassungsvermögen von 1,6 m³. Hier sollte sich der Kleingärtner vorher überlegen, wo er die erforderliche Erde zum Befüllen hernimmt. Ein Befüllen des unteren Bereiches des Hochbeetes mit Bauschutt oder anderem Müll muss unbedingt verhindert werden.
Die der Sonne zugewandten Seiten sollten doppelwandig, gedämmt oder wenigstes vor direkter Sonnenbestrahlung geschützt werden. Ein Grenzanstand von 1,0 m zur Nachbarparzelle sollte unbedingt
eingehalten werden. Spätestens hier müssen wir dann von einer genehmigungspflichtigen baulichen Anlage sprechen.