Hochbeete im Kleingarten

Hochbeete

 

Immer wieder erreichen uns als Territorialverband bzw. die Vorstände der Kleingartenvereine Anfragen zum Aufstellen von Hochbeeten. Dürfen Hochbeete in Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz überhaupt errichtet werden und was ist dabei zu beachten?

Mit zunehmenden Lebensalter oder durch plötzlich einsetzende gesundheitliche Probleme, kann es bei der Bewirtschaftung des Kleingartens zu Problemen kommen. Gartenarbeiten in gebückter oder gehockter Körperhaltung zu erledigen, wird dann immer schwieriger oder ganz unmöglich. Nun können und wollen wir unsere betagten oder erkrankten Gartenfreunde nicht aus ihren geliebten Kleingärten verbannen. Da ist der Anbau von Gemüse oder Kräutern in Hochbeeten eine willkommene Alternative.

Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht. Nach unserer Ordnung über die Zustimmung zur Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen in den Parzellen, ist vor der Aufstellung von Hochbeeten, schriftlich ein Bauantrag beim jeweiligen Vereinsvorstand zu stellen.

Der Pächter sollte sich vor der Antragstellung darüber im Klaren sein, dass Hochbeete in einfacher Ausführung (Holzbauweise) durch Alterung und Wettereinflüsse in absehbarer Zeit dem Verfall preisgegen sind. Bei Hochbeeten aus Betonfertigteilen, Stein, Gabionen oder Metall, wird sich ein eventueller Rückbau, der zum Pächterwechsel vom Verpächter entschädigungslos gefordert werden kann, als sehr schwierig erweisen. Zumal körperliche Ursachen meist schon Gründe zur Errichtung waren.
Wenn zur besseren Erreichbarkeit, um Hochbeete Plattenwege oder mit Rindenmulch bedeckte Flächen angelegt werden, geht wertvolle Anbaufläche verloren, die an anderer Stelle des Gartens wieder realisiert werden muss! Nicht unerheblich ist auch der Aufwand zur Befüllung des Hochbeetes. In ein Hochbeet mit den Maßen 3 x 1 x 1 Meter (Länge, Breite, Höhe) passen 3 m³ Erde! Das kann nicht durch den Kauf von ein paar Säcken Blumenerde realisiert werden. Ein Befüllen mit nicht kompostierbaren Materialien (Steine, Schutt, imprägniertes Holz) ist grundsätzlich verboten.

Reglungen über die Zulässigkeit, Anzahl, Abmessungen, Grenzabständen und Ausführung (Material) von Hochbeeten sollten in der Gartenordnung der Vereine verankert werden. Ebenso die Zulässigkeit von eventuellen Aufbauten wie Folientunneln oder Frühbeeten. Grundsätzlich sollten Hochbeete nicht auf Betonplatten oder Betonfundamenten (Beseitigungshindernis bei Pächterwechsel) errichtet werden.