Für Ihren Bauantrag verwenden Sie bitte das Formular unseres Verbandes. Dieses
haben wir im Downloadbereich unserer Homepage für Sie bereitgestellt!
Ergänzende Inhalte des Bauantrages (Anlagen)
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Lageskizze des Gartens mit Eintragung der vorhandenen Laube und weiterer baulichen Anlagen mit Maßangaben und Grenzabständen sowie
des geplanten Bauvorhabens.
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Bei Laubenbau: Skizze der Laube (Draufsicht) mit Raumeinteilung, weitere Ansichten der Laube von vorn und von der Seite. Alle
Ansichten mit Maßangaben (Länge, Breite, Raumhöhe, Dachüberstände, Trauf- und Firsthöhe), wobei aussagefähiges Prospektmaterial zulässig ist.
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ggf. Zustimmung der Nachbarn.
Verfahrensablauf
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Abgabe des Antrages auf Bauzustimmung beim Vereinsvorstand. Der Antrag ist beim Verein gegebenenfalls
gebührenpflichtig
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Begutachtung des Antrages durch den Vereinsvorstand.
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Zustimmung oder Ablehnung durch den Vereinsvorstand bzw. bei Anträgen zum Laubenbau schriftliche Stellungnahme des Vereinsvorstandes
und Weitergabe an den Zwischenpächter innerhalb von drei Wochen.
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Schriftliche Zustimmung zum Bauantrag durch den Zwischenpächter bzw. Zustimmung mit Auflagen oder Ablehnung mit Begründung innerhalb
von drei Wochen.
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Zusendung der bearbeiteten Unterlagen an den Vereinsvorstand, der sie an den Antragsteller weiterleitet.
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Erst nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung darf der Bauwillige mit den praktischen Arbeiten beginnen. Für erfolgte
Materialkäufe und eingegangene Verträge vor Vorliegen dieser Zustimmung, trägt der Bauwillige das alleinige Risiko.
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Für die Einhaltung der im Antrag gemachten Angaben zu Maßen und zur Bauausführung ist der Bauwillige zuständig. Der Vereinsvorstand
prüft deren Einhaltung und die Bauausführung.
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Wird die bauliche Anlage in einer vom Antrag abweichenden, nicht genehmigungsfähigen Form errichtet, leitet der Vereinsvorstand
Maßnahmen zu Rückbau oder Beseitigung ein.
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Die Fertigstellung der baulichen Maßnahme sollte innerhalb von 12 Monaten ab Baubeginn erfolgen. Sie ist binnen zwei Wochen nach
Fertigstellung beim Vorstand des Vereins schriftlich anzuzeigen.
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Bei Laubenumbauten bzw. Erweiterungen ist wie bei einem Neubau zu verfahren.