Antragstellung

 

Für Ihren Bauantrag verwenden Sie bitte das Formular unseres Verbandes. Dieses haben wir im Downloadbereich unserer Homepage für Sie bereitgestellt!

 

 

 

Ergänzende Inhalte des Bauantrages (Anlagen)

 

 

 

  1. Lageskizze des Gartens mit Eintragung der vorhandenen Laube und weiterer baulichen Anlagen mit Maßangaben und Grenzabständen sowie des geplanten Bauvorhabens.
  2. Bei Laubenbau: Skizze der Laube (Draufsicht) mit Raumeinteilung, weitere Ansichten der Laube von vorn und von der Seite. Alle Ansichten mit Maßangaben (Länge, Breite, Raumhöhe, Dachüberstände, Trauf- und Firsthöhe), wobei aussagefähiges Prospektmaterial zulässig ist.
  3. ggf. Zustimmung der Nachbarn.

 

 

 

Verfahrensablauf

 

 

 

  1. Abgabe des Antrages auf Bauzustimmung beim Vereinsvorstand. Der Antrag ist beim Verein gegebenenfalls gebührenpflichtig
  2. Begutachtung des Antrages durch den Vereinsvorstand.
  3. Zustimmung oder Ablehnung durch den Vereinsvorstand bzw. bei Anträgen zum Laubenbau schriftliche Stellungnahme des Vereinsvorstandes und Weitergabe an den Zwischenpächter innerhalb von drei Wochen.
  4. Schriftliche Zustimmung zum Bauantrag durch den Zwischenpächter bzw. Zustimmung mit Auflagen oder Ablehnung mit Begründung innerhalb von drei Wochen.
  5. Zusendung der bearbeiteten Unterlagen an den Vereinsvorstand, der sie an den Antragsteller weiterleitet.
  6. Erst nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung darf der Bauwillige mit den praktischen Arbeiten beginnen. Für erfolgte Materialkäufe und eingegangene Verträge vor Vorliegen dieser Zustimmung, trägt der Bauwillige das alleinige Risiko.
  7. Für die Einhaltung der im Antrag gemachten Angaben zu Maßen und zur Bauausführung ist der Bauwillige zuständig. Der Vereinsvorstand prüft deren Einhaltung und die Bauausführung.
  8. Wird die bauliche Anlage in einer vom Antrag abweichenden, nicht genehmigungsfähigen Form errichtet, leitet der Vereinsvorstand Maßnahmen zu Rückbau oder Beseitigung ein.
  9. Die Fertigstellung der baulichen Maßnahme sollte innerhalb von 12 Monaten ab Baubeginn erfolgen. Sie ist binnen zwei Wochen nach Fertigstellung beim Vorstand des Vereins schriftlich anzuzeigen.
  10. Bei Laubenumbauten bzw. Erweiterungen ist wie bei einem Neubau zu verfahren.